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Umwelt. Naturschutz. Verkehr

Umweltzonen

Verkehrsschild zur Einfahrt in die Umweltzone.

Umweltzonen

Umweltzonen werden in Nordrhein-Westfalen und bundesweit zur Verbesserung der Luftqualität dort eingerichtet, wo der motorisierte Straßenverkehr die Hauptursache für hohe Luftschadstoffbelastungen ist. Stark belastete Gebiete werden damit vor Fahrzeugen mit besonders hohen Emissionen geschützt. Das bringt eine sofortige Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger, die dort wohnen.

Umweltzonen – wo und für wen?

In zahlreichen Ballungsgebieten Nordrhein-Westfalens sind die Belastungen durch Stickstoffdioxid und Feinstaub zu hoch. Vor allem wird der Stickstoffdioxid-Grenzwert der EU häufig überschritten. Zur Verbesserung der Luftqualität werden in Luftreinhalteplänen Minderungsmaßnahmen festgeschrieben, zu denen zentral die Ausweisung von Umweltzonen gehört. Mit der Einrichtung von Umweltzonen kann man die Fahrzeuge mit besonders hohen Emissionen aus stark belasteten Gebieten heraushalten. Das bringt eine sofortige Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger, die dort wohnen. Es ist inzwischen nachgewiesen, dass weniger Menschen an Atemwegs- oder Herz-Kreislauf-Leiden erkranken, sobald die Belastung durch Feinstaub und Stickstoffdioxid sinkt. Die Einrichtung von Umweltzonen soll auch Anreiz sein, die Fahrzeuge insgesamt zu modernisieren und umweltfreundlicher zu machen. Erkennbar sind als Umweltzonen ausgewiesene Gebiete in ganz Deutschland durch ein besonderes Verkehrszeichen.

Weitere Informationen:

Auskünfte über Umweltzonen in Nordrhein-Westfalen erhalten Sie bei den Straßenverkehrsämtern, aber auch bei den Handwerkskammern und den Industrie- und Handelskammern.

Umweltplakette ist Pflicht

In die ausgewiesenen Umweltzonen dürfen nur solche Kraftfahrzeuge fahren, die bestimmte Mindestanforderungen beim Schadstoffausstoß einhalten. Die Kennzeichnung der Fahrzeuge erfolgt mit farbigen Plaketten. Damit ist leicht zu erkennen, welche Fahrzeuge in einer Umweltzone fahren dürfen. Wenn Sie dort fahren wollen, brauchen Sie eine für diese Umweltzone gültige Plakette. Die in Nordrhein-Westfalen bestehende Umweltzonen dürfen nur noch mit einer grünen Plakette befahren werden. Wer vorschriftswidrig ohne Plakette in einer Umweltzone fährt oder parkt, muss ein Bußgeld von 80 Euro zahlen. Die Plaketten sind bei allen Kfz-Zulassungsstellen erhältlich. Es gibt sie auch bei den Technischen Prüfstellen und amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen sowie bei allen Autowerkstätten, die Abgasuntersuchungen durchführen dürfen (über 30.000 in NRW). Die Plakette kostet etwa 5 Euro. Pkw und Nutzfahrzeuge werden nach ihren Abgaswerten in vier Schadstoffgruppen eingeteilt. 

Schadstoffgruppe 1: keine Plakette
Euro 1-Dieselfahrzeuge, Ottomotorfahrzeuge ohne geregelten Katalysator 

Schadstoffgruppe 2: Rote Plakette
Euro 2-Dieselfahrzeuge und nachgerüstete Euro 1-Dieselfahrzeuge 

Schadstoffgruppe 3: Gelbe Plakette
Euro 3-Dieselfahrzeuge und mit Partikelfilter nachgerüstete Euro 2-Dieselfahrzeuge 

Schadstoffgruppe 4: Grüne Plakette
alle Fahrzeuge mit Benzinmotor und geregeltem Katalysator (Ausnahme: einige wenige ältere Fahrzeuge) sowie Dieselfahrzeuge, die entweder mindestens die europäische Abgasnorm Euro 4 erfüllen oder der Euro 3-Norm genügen und mit einem leistungsfähigen Partikelfilter nachgerüstet sind. 

Für weitergehende Fragen zur Einstufung Ihres Fahrzeugs wenden Sie sich bitte an das zuständige Straßenverkehrsamt.

Umweltzonen im Detail

Die in Nordrhein-Westfalen bestehenden Umweltzonen dürfen nur noch mit einer grünen Plakette befahren werden. Mit einem Klick auf die Namen der Städte gelangen Sie zu den Internetangeboten der Kommunen mit Umweltzonen, wo Sie in der Regel Kartenmaterial und aktuelle Informationen zu den geltenden Zufahrtsregelungen finden. Für diese Internetangebote sind die Kommunen selbst verantwortlich.

Umweltzonen in Nordrhein-Westfalen. Grafik: Umweltministerium NRW

Umweltzonen in Nordrhein-Westfalen. Grafik: Umweltministerium NRW

Auskünfte erteilen die Straßenverkehrsämter

Auskünfte über Umweltzonen in Nordrhein-Westfalen erhalten Sie bei den jeweils zuständigen Straßenverkehrsämtern, aber auch bei den Handwerkskammern und den Industrie- und Handelskammern. In bestimmten Fällen können Ausnahmen von den für Umweltzonen geltenden Verkehrsverboten gewährt werden.